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Sandra  Pfaumann&Markus  Schröder

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Yargı sistemi

Familienrecht

Der direkte Draht
zum Anwalt:
Tel.0178 2422522-Tel.0177 2614012

Wir sind Ihre Spezialisten für alle Fragen zum Familienrecht in Berlin und Brandenburg!
Historisch betrachtet bedeutet der Begriff „familia“ eine Hausgemeinschaft und stammt aus dem Lateinischen. Gemeint war damals aber eher der Hausstand eines Mannes mitsamt aller zugehörigen Mitglieder. Neben Frau und Kind also auch Sklaven oder sogar das Vieh.
Heutzutage bezeichnet man als Familie eine Lebensgemeinschaft, die aus einem Elternpaar oder wenigstens einem Elternteil sowie mindestens einem Kind besteht.  Somit ist die Familie als eine engere Gruppe von Verwandten anzusehen.
Das Familienrecht wiederum ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse regelt, die natürliche Personen durch Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft als Rechtsbeziehung begründet haben.  
Im Familienrecht welches größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, werden vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt geregelt. Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts.
Darüber hinaus betrifft das Familienrecht die Beziehung der Familien zum Staat. 
Art. 6 des Grundgesetzes (GG) sichert die Institutsgarantie sowie das staatliche Schutz- und Förderungsgebot der Familie als Grundrecht. Die Gewährleistungen des Art. 6 GG greifen über das Privatrecht der Familien hinaus und beeinflussen beispielsweise auch das Steuerrecht, so zum Beispiel beim Ehegattensplitting oder rechtfertigen die Einführung des Elterngeldes.
Die Anwalts & Notarkanzlei 
 als Ihre Rechtsanwälte im Familienrecht berät Sie bei allen Fragen rund um das Familienrecht!
Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass Auseinandersetzungen im Familienrecht fast immer sehr emotional verlaufen. Häufig sind die Betroffenen stark verunsichert und bereits tief verletzt. Aus diesem Grund ist es unser Ziel, für Sie die Lösung zu finden, die Ihnen persönlich, ganz individuell am meisten hilft. Sei es der Versuch einer einvernehmlichen Klärung, vielleicht über eine Mediation oder schlussendlich der konsequente Weg vor Gericht.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorbeugend und formulieren Eheverträge oder andere Verträge für Sie. 
Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!
Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit allen Problemen rund um Ehe & Familie beschäftigen. Die Anwalts & Notarkanzlei 
bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung. Von der Gestaltung eines Ehevertrages, Regelung des Versorgungsausgleiches oder der Vermögensauseinandersetzung, des Trennungsunterhalt bis hin zur Frage des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung.
Zu den Familienrecht Schwerpunkten gehören folgende Themen:

  • Ehescheidung ​

  • Versorgungsaugleich

  • Vermögen, Güterstände und Zugewinnausgleich

  • Ehewohnung

  • Kindesunterhalt

  • Trennungsunterghalt

  • Nachehelicher Unterhalt

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Gewaltschutz

  • Lebenspartnerschaft

EHESCHEIDUNG Wenn eine Ehe gescheitert und im Allgemeinen ein Jahr Trennungszeit überwunden ist, dann wird auf Antrag durch das Familiengericht die Scheidung ausgesprochen. Unter gewissen Umständen kann eine Ehe auch geschieden werden, wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt sind, nämlich dann, wenn die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte bedeutet. In diesem Fall erlaubt der Gesetzgeber nach § 1565 II...

VERSORGUNGSAUGLEICH In der Ehezeit erwerben beide Ehepartner Versorgungsanwartschaften, wie z. B. Renten, Pensionen, betriebliche Altersversorgung oder Anwartschaften und in Einzelfällen auch Lebensversicherungen. Beim Versorgungsausgleich geht es darum, diese Anwartschaften bei Scheidung der Ehe gerecht zu verteilen. Grundlage ist das im Jahr 2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz. Für Beamte finden sich...

GÜTERSTÄNDE UND ZUGEWINNAUSGLEICH Heute leben Ehepartner in Deutschland grundsätzlich immer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass sich durch eine Ehe an den Vermögensverhältnissen – und hierzu zählen auch Schulden – erst einmal nichts ändert. Auch wer während der Ehe etwas erbt oder kauft, wird alleiniger Eigentümer. Wenn ein Ehepartner also während der Ehe ein Haus von seinen Eltern erbt oder es als...

EHEWOHNUNG Das Gesetz definiert den Begriff der Ehewohnung nicht. Rechtsprechung und Literatur bezeichnen als Ehewohnung die Wohnung, in der die Eheleute bestimmungsgemäß gewohnt haben oder wohnen wollten. In der Ehewohnung führen die Ehegatten ihren gemeinsamen Hausstand, sie bildet das räumliche Zentrum der Ehe...

KINDESUNTERHALT Grundsätzlich hat jedes Kinder immer einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Leben die Eltern gemeinsam mit den Kindern unter einem Dach, also in einem Haushalt zusammen, sind beide Eltern gleichermaßen verpflichtet. Leben die Eltern aber getrennt, dann leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt. Das bedeutet, der andere Elternteil ist dann aber zur Zahlung...

TRENNUNGSUNTERHALT Neben der Trennung selbst, kann die Trennungszeit in vielerlei Hinsicht schwierig sein. Neben allen Problemen, die es bei einer Trennung schon gibt, drängt eine Frage am dringendsten, nämlich diejenige, wie der finanziell schlechter gestellte Ehegatte bis zur Ehescheidung auskommt. Ihm steht in aller Regel Trennungsunterhalt zu, der in drei Schritten berechnet wird. Der Trennungsunterhalt kann vom Unterhaltspflichtigen auch rückwirke...

SORGERECHT Das Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das Leben des Kindes betreffen. Dazu zählen zum Beispiel die Auswahl des Namens, die Auswahl und die Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder Schule, die (religiöse) Erziehung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht und die Entscheidung über medizinische Behandlungen...

VATERSCHAFT Ein Kind hat unter Umständen zunächst keinen rechtlichen Vater. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung vorliegt, also wenn zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter ledig oder ihre Ehe aufgehoben oder geschieden ist. Gleiches gilt, wenn die bisherige Vaterschaft im Rahmen einer gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen wurde. In solchen Fällen führt eine...

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