Sandra Pfaumann&Markus Schröder

Arbeitsrecht
Der direkte Draht
zum Anwalt:
Tel.0178 2422522-Tel.0177 2614012
Wir sind Ihre Spezialisten bei allen Fragen zum Arbeitsrecht in Berlin und Brandenburg!
Jedem Arbeitnehmer kann es passieren, dass der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausspricht.
Jedem Arbeitgeber kann es passieren, dass er einem Arbeitnehmer aus vielen verschiedenen Gründen kündigen muss.
Möglicherweise wurden Sie auch zu Unrecht abgemahnt.
Lassen Sie sich bei uns kompetent beraten!
Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Problemgestaltungen zur Seite.
Auch eine arbeitsrechtliche Angelegenheit ist häufig von der empfundenen Ohnmacht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber geprägt. Aber auch dieser muss in der Lage sein, auf wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren, um handlungsfähig zu bleiben.
Nicht selten ist es hier besonders hilfreich, sich durch anwaltliche Hilfe Gehör zu verchaffen.
Zu den Schwerpunkten des Arbeitsrechts gehören die Kündigung von Arbeitsverträgen und das Aushandeln von Abfindungen, Abmahnungen, befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Elternzeit, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Überstunden, Arbeitszeit, einseitige Lohnkürzungen, Versetzungen, Umsetzungen, Arbeitszeugnisse etc.
Die Anwalts Notarkanzlei – Rechtsanwälte berät Sie bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht!
Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht fast immer sehr emotional verlaufen. Geht es doch zumeist um die berufliche Existenz. Aus diesem Grund ist es unser Ziel, für Sie die Lösung zu finden, die Ihnen persönlich, ganz individuell am meisten hilft. Sei es der Versuch einer einvernehmlichen Klärung, vielleicht über eine Mediation oder schlussendlich der konsequente Weg vor Gericht.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorbeugend und formulieren beispielsweise
Aufhebungsverträge oder andere Verträge für Sie.
Vertrauen Sie Ihre Angelegenheiten einem Team von Profis an!
Bei uns finden Sie Rechtsanwälte, die sich täglich mit allen Problemen rund um ein Arbeitsverhältnis beschäftigen. Die Anwalts Notarkanzlei bietet hier die gesamte Palette anwaltlicher Beratung. Von der Gestaltung eines Arbeitsvertrages, Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen, Prüfung einer Abmahnung oder einer Kündigung bis hin zur Begleitung eines arbeitsgerichtlichen Prozesses, wie z. B einer Kündigungsschutzklage.
Zu den arbeitsrechtlichen Schwerpunkten gehören folgende Themen:
Kündigung von Arbeitsverträgen
Aufhebungsverträge
Aushandeln von Abfindungen
Abmahnungen
Befristete Arbeitsverträge
Teilzeit & Elternzeit
Lohnzahlung
Urlaub & Urlaubsabgeltung
Überstunden & Arbeitszeit
Einseitige Lohnkürzungen
Versetzungen & Umsetzungen
Arbeitszeugnisse
Neben der Beratung und Vertretung bei einer Kündigung sowie zur Elternzeit und dem Mutterschutz sind wir unter anderem auch in folgenden Angelegenheiten für Sie da:
ABMAHNUNG Die arbeitsrechtliche Abmahnung hat die Funktion, dem Abgemahnten die Folgen seines Fehlverhaltens aufzuzeigen und ist zumeist auch der erste Schritt zu einer arbeitsgeberseitigen Kündigung. Das abgemahnte Verhalten muss so genau wie möglich beschrieben und eindeutig als Vertragsverstoß bezeichnet worden sein. Außerdem muss die Aufforderung enthalten sein, solches Verhalten zukünftig zu unterlassen. Schlussendlich...
ARBEITSGERICHTSPROZESS Arbeitsgerichtsprozesse unterliegen dem Beschleunigungsgrundsatz. Bereits etwa einen Monat nach Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht wird ein Gerichtstermin anberaumt. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Gütertermin, in dem das Gericht auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien des Rechtsstreits hinwirkt. Kommt eine solche Einigung nicht zustande – was gelegentlich vorkommt – beraumt...
ARBEITSVERHÄLTNIS – SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT Häufig versuchen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeitragspflicht dadurch zu umgehen, dass sie Arbeitnehmer als Selbstständige oder besser „Scheinselbstständige“ einstellen. In diesen Fällen ist aber weniger die vertragliche Vereinbarung entscheidend, als die tatsächliche Ausführun...
ARBEITSZEUGNIS Zunächst unterscheidet man Zeugnisse, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden und abschließend Auskunft geben von sogenannten Zwischenzeugnissen, die zwischendurch erteilt werden. Es gibt dann noch die sogenannten einfachen und die qualifizierten Arbeitszeugnisse. Letztere beziehen sich auf Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitnehmer, jede arbeitnehmerähnliche Person oder ein...
BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet dieses nicht durch die Kündigung, sondern durch Zeitablauf, wenn es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag handelt oder durch Erreichen des Zwecks, wenn es sich um einen zweckbefristeten Vertrag handelt. Letzteres Arbeitsverhältnis endet aber nicht lediglich durch Erreichen des Zwecks (Schwangerschaftsvertretung) sondern der Arbeitsgeber muss mindestens zwei Woche...
KÜNDIGUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss immer schriftlich erklärt werden, sie muss also auch unterschrieben sein. Wird sie durch einen Bevollmächtigten erklärt, ist sie grundsätzlich unwirksam, falls die Vertretungsbefugnis nicht gleichzeitig mit einer Originalvollmacht nachgewiesen wird und der Gekündigte die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Eine Angabe der Kündigungsgründe im...
LOHNZAHLUNGEN In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nimmt häufig auch die Zahlungsmoral des Arbeitgebers bezüglich des Arbeitslohns ab. Dies kann für viele Arbeitnehmer aber auch für den Arbeitgeber selbst zu einschneidenden Problemen führen. Arbeitnehmer haben hier bei erheblichen Zahlungsrückständen des Arbeitslohnes auch die Möglichkeit, die
ÜBERSTUNDEN Überstunden zu machen bedeutet ganz einfach mehr zu arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Dazu ist niemand verpflichtet, es ei denn es wurde ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung über den Betriebsrat so vereinbart. Es gibt Überstunden aber nur dann, wenn sie durch den Arbeitsgeber angeordnet wurden und es besteht kein Anspruch darauf, Überstunden zu machen, selbst wenn dies schon se...
URLAUB Jeder Arbeitsnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen. Das kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Vor Ablauf der Probezeit von allgemein sechs Monaten besteht nur ein Teilurlaubsanspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubes pro Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Das gilt auch für denjenigen, der vor Ablauf der sechs Monate wieder ausscheidet. Im